Dialog über den Umgang mit radioaktivem Abfall

Verursacherprinzip

Die Art und Weise, wie NERAS ihre Kosten den Erzeugern radioaktiver Abfälle in Rechnung stellt, beruht auf vier Rechtsgrundsätzen:

  • Verursacherprinzip.
  • NERAS muss ein finanzielles Gleichgewicht aufrechterhalten: Die Einnahmen müssen die Ausgaben decken. NERAS darf keine Gewinne oder Verluste machen. 
  • NERAS stellt ihre Ausgaben zum Selbstkostenpreis in Rechnung. 
  • NERAS teilt die Ausgaben unter den Erzeugern radioaktiver Abfälle auf der Grundlage objektiver Kriterien auf.

Diese Grundsätze gelten auch für eine zukünftige Endlagerung von hochradioaktivem Abfall und Abfällen mit langer Halbwertszeit in der Tiefe.

Diese finanziellen Grundsätze lassen sich relativ leicht befolgen, um so die Kosten der täglichen Entsorgung radioaktiver Abfälle zu decken. Viel schwieriger wird es, wenn es um die langfristigen Entsorgungskosten geht. Vor allem, weil es sich um extrem lange Zeiträume handelt, aber auch wegen der Unwägbarkeiten, die mit den langen Zeiträumen, den zu deckenden Kosten, der Wahl des Standorts, den zu entsorgenden Abfallmengen ... verbunden sind. 

Aus diesem Grund arbeitet NERAS mit Kostenrahmen, wenn es sich um Arbeiten handelt, die langfristig oder in ferner Zukunft liegen.

NERAS verwendet je nach Art der Endbestimmung der radioaktiven Abfälle unterschiedliche Endlagertarife: 

  • Oberflächenlagerung für schwach- und mittelaktive Abfälle mit kurzer Halbwertszeit, Kategorie A 
  • tiefe oder geologische Endlagerung für Atommüll der Kategorie B, schwach- und mittelaktive Abfälle mit langer Halbwertszeit
  • tiefe oder geologische Endlagerung für Atommüll der Kategorie C, hochradioaktive Abfälle mit langer Halbwertszeit

Bei der geologischen Endlagerung unterscheidet sich die technische Umsetzung für Abfälle der Kategorie B stark von der Entsorgung von Abfällen der Kategorie C. Daher wird zwischen den Endlagertarifen für die beiden Kategorien unterschieden.