Dialog über den Umgang mit radioaktivem Abfall
Für die sichere Entsorgung von hochradioaktivem Abfall und Abfällen mit langer Halbwertszeit muss eine spezielle unterirdische Infrastruktur gebaut werden. Nach den NERAS-Grundsätzen muss der Verursacher für diese Kosten aufkommen, und das am besten jetzt.
Die Grundsatzentscheidung für ein geologisches Endlager auf belgischem Gebiet als Basiskonzept für die langfristige Lagerung Entsorgung hochradioaktiver Abfälle und von Abfällen mit langer Halbwertszeit macht es NERAS möglich, die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle genauer abzuschätzen. Dies ermöglicht eine optimale langfristige Finanzierung dieser Entsorgung.
Alle derzeitigen und künftigen Maßnahmen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle werden von den Erzeugern, Eigentümern und Besitzern radioaktiver Abfälle sowie von den Betreibern, Eigentümern und Finanzverantwortlichen zugelassener kerntechnischer Anlagen finanziert. Zu dieser Gruppe gehören vor allem die Großerzeuger radioaktiver Abfälle (wie Betreiber von Kernkraftwerken, in Belgien Engie Electrabel), aber auch der belgische Staat und kleinere Erzeuger (wie Krankenhäuser und Labore).
Für die Finanzierung der langfristigen Entsorgung radioaktiver Abfälle trifft NERAS Vorkehrungen. Diese Rücklagen werden in eigens dafür eingerichtete Fonds eingezahlt. Wenn wir das Verursacherprinzip für die Entsorgung von Atommüll und die Sanierung stillgelegter kerntechnischer Anlagen aufrechterhalten wollen, müssen wir eine Garantie dafür haben, dass alle Beteiligten ihren finanziellen Verpflichtungen jetzt und in Zukunft nachkommen. Wie können wir diese Garantien erlangen?
Auch bezüglich des finanziellen Aspekts müssen wir an künftige Generationen denken: Sie sollten nicht mit den Kosten für die Entsorgung der Abfälle belastet werden, die unsere Generation produziert hat.