Dialog über den Umgang mit radioaktivem Abfall
Bei der Erzeugung von Atomenergie und anderen nuklearen Anwendungen fallen hochradioaktiver Abfall und Abfälle mit langer Halbwertszeit an. Diese Abfälle werden gegenwärtig sicher gelagert, das ist jedoch nur eine Zwischenlösung.
Oktober 2022 hat die Regierung beschlossen, hochradioaktiven und langlebigen Abfall in einem geologischen Endlager, mehrere hundert Meter unter der Erdoberfläche, zu lagern. Das einleuchtendste technische Konzept der geologischen Endlagerung ist die Lagerung in Stollen. Ein solches Endlager besteht aus einem unterirdischen System von Zugangsschächten und einem Netz aus unterirdischen Stollen.
Bei einer geologischen Endlagerung für radioaktive Abfälle muss das Endlager irgendwann verschlossen werden und die Sicherheit ohne menschliches Zutun gewährleistet sein. Dies wird als passive Sicherheit bezeichnet.
Gleichzeitig hat die Regierung beschlossen, dass die Entscheidung für die geologische Endlagerung rückgängig gemacht werden kann (Umkehrbarkeit der Entscheidung) und dass wir in der Lage sein müssen, die Abfälle für einen noch festzulegenden Zeitraum wieder zurückzuholen, wenn sich bessere Möglichkeiten ergeben (Rückholbarkeit der Abfälle).
Auch in anderen Ländern sind die Umkehrbarkeit der Entscheidungen und Rückholbarkeit der Abfälle Diskussionsthema.
Das Prinzip der Umkehrbarkeit verweist auf die Möglichkeit, auf Entscheidungen, die während der Entwicklung und der schrittweisen Umsetzung der Endlagerung getroffen wurden, wieder zurückzukommen. Umkehrbarkeit kann also dazu führen, dass getroffene Entscheidungen geändert, überarbeitet oder zurückgenommen werden. Dies beinhaltet auch das Zurückholen des radioaktiven Abfalls.
Der Begriff Rückholbarkeit bezieht sich auf die physische Rückholung der im unterirdischen Lager enthaltenen Abfälle. Das bedeutet, dass bei Entwurf und Betrieb des Endlagers Maßnahmen getroffen werden, um die Abfälle (falls erforderlich) wieder zu entnehmen.
Für diese erneute Entnahme kann es verschiedene Gründe geben:
Ob der Abfall tatsächlich wieder zurückgeholt werden kann, hängt von der Endlagervariante ab (Stollen, Tiefbohrungen ...) und wird mit fortschreitender Entsorgung immer schwieriger. So wäre es beispielsweise einfacher, Abfälle während der Betriebsphase vor dem Verschluss der Endlagerstollen zurückzunehmen als dann, wenn diese Stollen (teilweise oder ganz) verschlossen sind. Auch Sicherheitsaspekte erschweren die Rücknahme der Abfälle.
Die Entscheidung, ein Endlager ganz oder teilweise zu schließen, betrifft vor allem künftige Generationen. Da die Genehmigung, Errichtung, Befüllung des Endlagers bis zu einem Jahrhundert dauern werden, würde es Sinn machen, künftige Generationen entscheiden zu lassen, ob verschlossen werden soll oder nicht.